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  Erste Maßnahmen bei einem Trauerfall

Bei einem Trauerfall in der häuslichen Umgebung benachrichtigen Sie bitte zuerst den Hausarzt oder den Notdienst. Der hinzugerufene Arzt wird nach einer Untersuchung den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Erst wenn die Todesbescheinigung vorliegt, dürfen wir die Versorgung und die Überführung des Verstorbenen vornehmen.
Wenn die Todesbescheinigung vorliegt, sollten Sie gleich danach mit uns Verbindung aufnehmen. Wir stehen Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung. Telefon: 07802 5350
Als erfahrenes Unternehmen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch, entweder in unserem Bestattungshaus oder auch gerne bei Ihnen zu Hause.
 
Bei einem Trauerfall in einem Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim oder einem Hospiz leitet die Verwaltung alle notwendigen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung ein. Rufen Sie uns in diesem Fall an, um einen Beratungstermin in unserem Bestattungshaus oder bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren.