Die Feuerbestattung

Eine weitere und seit einigen Jahren immer häufiger gewählte Bestattungsart.

Die Feuerbestattung, bei der die sterblichen Überreste in einem Krematorium verbrannt werden, hat sich in den letzten Jahren zu einer zunehmend gewählten Bestattungsart entwickelt. Im Unterschied zur Erdbestattung ist sie jedoch nur möglich, wenn sie dem Willen des Verstorbenen entspricht. Idealerweise hat der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich festgelegt, beispielsweise in einem Testament. In Fällen plötzlicher oder unerwarteter Todesfälle können jedoch auch enge Angehörige wie der Ehepartner, die Eltern oder die Kinder eine solche Erklärung abgeben.

Da in Deutschland die sogenannte Sargpflicht besteht, erfolgt die Einäscherung stets im Sarg. Um die Asche eindeutig zuordnen zu können, wird ein feuerfester „Schamottestein“ mit einer individuellen Kennzeichnung beigelegt, der die Verbrennung unbeschadet übersteht.

Nach der Kremation wird die Asche in einer Urne gesammelt und auf einem Friedhof, in einem Urnengemeinschaftsgrab, einem Kolumbarium oder einem Bestattungswald beigesetzt. In Deutschland ist es nicht erlaubt, die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufzubewahren oder frei zu verstreuen, mit Ausnahme spezieller Regelungen in Bremen und Nordrhein-Westfalen.

Religiöse Überzeugungen spielen ebenfalls eine Rolle: Im Judentum und Islam ist die Feuerbestattung grundsätzlich verboten. Auch im Christentum wurde sie lange Zeit abgelehnt, da sie nicht mit dem Glauben an die Auferstehung vereinbar schien. Im Buddhismus hingegen ist die Feuerbestattung üblich. Hier wird die Asche bewusst nicht der Erde überlassen, sondern durch Verbrennung symbolisch der transzendenten Luft zugeführt.

Die Zahl der Feuerbestattungen steigt in Deutschland kontinuierlich an und spiegelt einen gesellschaftlichen Wandel in den Bestattungsgewohnheiten wider.

 
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